KOSTEN FÜR
24H-PFLEGE
ZU HAUSE

Wie viel kostet 24h-Pflege zu Hause?

Professionelle 24h-Pflege in Österreich kostet zwischen 1.500 und 3.500 € pro Monat – je nach Pflegebedarf und Betreuungsumfang. Durch staatliche Förderungen (Pflegegeld + 800 € Bundesförderungszuschuss) reduziert sich die tatsächliche Nettobelastung für Familien häufig erheblich.

Die Kosten für eine individuelle Betreuungskraft werden nach Ihren individuellen Anforderungen kalkuliert.

Wir beraten Sie kostenlos zu allen Förderungen und helfen bei der Antragstellung.
Erfahren Sie mehr über unsere Pflegeagentur und unsere juristischen Kompetenzen.

Keine versteckten Kosten bei unserer 24h-Betreuung

Bei der stundenweisen Betreuung sowie der Hauskrankenpflege werden Fahrtkosten je nach Einsatzort zusätzlich berechnet. Für die individuelle 24h-Betreuung hängen die Kosten der selbstständigen 24h-Pflegekraft vom tatsächlichen Pflegebedarf ab. Wir erstellen nach einem persönlichen Gespräch ein maßgeschneidertes Angebot. Zusätzlich garantieren wir, dass keine weiteren Kosten für Sie entstehen. Sollte der tatsächliche Aufwand den vereinbarten Betrag überschreiten, tragen wir das Risiko, nicht Sie. Hier finden Sie das Kostenblatt für die Dienstleistungen unserer Pflegeagentur.

Welche Förderungen gibt es für 24h-Betreuung in Österreich?

In Österreich gibt es zwei bundesweite Förderungen für pflegebedürftige Personen: Pflegegeld und den Bundesförderungszuschuss. Das Pflegegeld kann von allen Personen bezogen werden die Pflege benötigen, unabhängig von der 24h-Betreuung. Der Bundesförderungszuschuss ist an die 24h-Betreuung gekoppelt und wird nur ausgezahlt, wenn man diese bezieht. Zusätzlich gibt es zusätzliche Landesförderungen in einzelnen Bundesländern.
Kosten für 24h Pflege – Die Pflegeagentur Österreich

Förderungen in Österreich

Das Pflegegeld ist eine monatliche Bundesleistung für pflegebedürftige Personen. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe (1–7), die durch ärztliche oder pflegerische Begutachtung festgelegt wird.

Wir klären Sie im persönlichen Gespräch über Ihren Anspruch auf Pflegegeld auf und prüfen, ob eine Erhöhung der Pflegegeldstufe möglich ist.

Wer eine 24h-Betreuung in Anspruch nimmt, erhält zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Zuschuss von 800 € vom Sozialministeriumservice. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Für alle anderen Bundesländer gelten die bundesweiten Förderungen.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich je nach Wohnort.

Häufige Fragen zu Kosten & Förderungen

Nein. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung für Pflegegeld und den Bundesförderungszuschuss. Unsere juristische Fachkraft und Gründerin Mag.iur. Nermina Dogic kennt alle Voraussetzungen und hilft Ihnen, keine Fristen oder Ansprüche zu versäumen.

Die Pflegestufe wird durch eine ärztliche oder pflegerische Begutachtung festgelegt. Wir klären Sie im Gespräch über Ihren möglichen Anspruch auf und prüfen, ob eine höhere Einstufung sinnvoll ist.
Die Bundesförderungen (Pflegegeld und der 800€ Zuschuss) gelten österreichweit. Burgenland, Steiermark und Vorarlberg haben zusätzliche Landesförderungen. Wir beraten Sie je nach Wohnort.
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen unabhängig von der Art der Betreuung. Den monatlichen Zuschuss von 800 € nach dem Bundespflegegesetz erhält man zusätzlich. Dieser wird aber nur gewährt, wenn eine 24h-Betreuung in Anspruch genommen wird. Beide Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.

Nein. Wir legen alle Kosten transparent offen, inklusive dem gesetzlich vorgeschriebenen Kostenblatt gemäß § 3a PB-VO. Sollte der tatsächliche Aufwand den vereinbarten Betrag überschreiten, tragen wir das Risiko – nicht Sie.

Wir helfen Ihnen bei der Kostenrechnung

Lassen Sie uns gemeinsam durchrechnen, was in Ihrem Fall möglich ist. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und verschaffen uns gemeinsam einen Überblick über alle Förderungen, die Ihrer Familie zustehen. Kostenlos, unverbindlich und ganz ohne Druck. Kontaktieren Sie uns noch heute!