KOSTEN FÜR
24H-PFLEGE
ZU HAUSE
Wie viel kostet 24h-Pflege zu Hause?
Professionelle 24h-Pflege in Österreich kostet zwischen 1.500 und 3.500 € pro Monat – je nach Pflegebedarf und Betreuungsumfang. Durch staatliche Förderungen (Pflegegeld + 800 € Bundesförderungszuschuss) reduziert sich die tatsächliche Nettobelastung für Familien häufig erheblich.
- Pflegegeld: 206,20 € bis 2.214,80 € pro Monat (Stufe 1–7)
- Bundesförderungszuschuss: 800 € pro Monat (zusätzlich zum Pflegegeld)
- Stundenweise Betreuung (nur in Salzburg): ab 40 €/Stunde
- Stundenweise Hauskrankenpflege (nur in Salzburg): ab 60 €/Stunde
- Individuelle 24h-Betreuung: nach persönlichem Angebot.
- Kosten: um eine Übersicht zu bekommen, laden Sie das Kostenblatt für unsere Pflegeagentur herunter.
Die Kosten für eine individuelle Betreuungskraft werden nach Ihren individuellen Anforderungen kalkuliert.
Wir beraten Sie kostenlos zu allen Förderungen und helfen bei der Antragstellung.
Erfahren Sie mehr über unsere Pflegeagentur und unsere juristischen Kompetenzen.
Keine versteckten Kosten bei unserer 24h-Betreuung
Welche Förderungen gibt es für 24h-Betreuung in Österreich?
Förderungen in Österreich
Pflegegeld in Österreich
Das Pflegegeld ist eine monatliche Bundesleistung für pflegebedürftige Personen. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe (1–7), die durch ärztliche oder pflegerische Begutachtung festgelegt wird.
- Pflegestufe 1: 206,20 € / Monat
- Pflegestufe 2: 380,30 € / Monat
- Pflegestufe 3: 592,60 € / Monat
- Pflegestufe 4: 888,50 € / Monat
- Pflegestufe 5: 1.206,90 € / Monat
- Pflegestufe 6: 1.685,40 € / Monat
- Pflegestufe 7: 2.214,80 € / Monat
Bundesförderungszuschuss in Österreich
Wer eine 24h-Betreuung in Anspruch nimmt, erhält zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Zuschuss von 800 € vom Sozialministeriumservice. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Landesförderungen für Pflege in Österreich
- Burgenland: einkommensabhängig bis zu 510 € pro Monat, in Sonderfällen bis zu 710 € (Paare)
- Steiermark: der Kostenzuschuss ist beim Sozialministeriumservice zu beantragen, bei Pflegegeldanspruch und Mindestarbeitszeit von 48 Stunden/Woche
- Vorarlberg: Landesförderung für Personen mit Pflegegeld Stufe 5 oder höher
Für alle anderen Bundesländer gelten die bundesweiten Förderungen.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich je nach Wohnort.
Häufige Fragen zu Kosten & Förderungen
Muss ich die Förderung selbst beantragen?
Nein. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung für Pflegegeld und den Bundesförderungszuschuss. Unsere juristische Fachkraft und Gründerin Mag.iur. Nermina Dogic kennt alle Voraussetzungen und hilft Ihnen, keine Fristen oder Ansprüche zu versäumen.
Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Gibt es Förderungen in jedem Bundesland?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und dem Bundesförderungszuschuss?
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Wir legen alle Kosten transparent offen, inklusive dem gesetzlich vorgeschriebenen Kostenblatt gemäß § 3a PB-VO. Sollte der tatsächliche Aufwand den vereinbarten Betrag überschreiten, tragen wir das Risiko – nicht Sie.